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Darum geht es bei Chlordioxid und MMS

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15.11.2021, von Sigrid März. Aktualisiert 22.08.2022 12:46,

 

Menschen trinken Chlordioxid-Lösungen und Miracle Mineral Supplement (MMS), baden darin oder machen Einläufe. Sie hoffen auf eine Heil- und Schutzwirkung, die es nicht gibt. Ganz im Gegenteil: Die Chlorverbindungen sind ätzend und damit gesundheitsgefährdend. Zeit, Grundbegriffe zu erklären und legale Anwendungen einzuordnen. Achtung: Jetzt wird es chemisch!

 

„Ich nehme Chlordioxid seit über einem Jahr gegen Rheuma und zur Vorbeugung gegen Covid und erfreue mich bester Gesundheit.“ Solche und ähnliche Nachrichten erreichen MedWatch regelmäßig. Glück gehabt, möchten wir hier antworten. Wir haben berichtet, wie gefährlich die Chlorverbindungen sein können. Aus einigen Kommentaren lesen wir aber auch Unsicherheit, wie genau die chemischen Substanzen wirken und wie alles zusammenhängt. Zum Beispiel:

 

„Wenn Sie sich doch mal die Mühe machen würden, die chemische Formel von Chlorbleiche und Chlordioxid bekannt zu machen. Wenn es so gefährlich wäre, dürfte es nicht mal für die Wasserversorgung verwendet werden. Außerdem hat MMS nichts mit CDL zu tun.“

 

Deshalb erklären wir hier alle Grundlagen zur Chemie von Chlorverbindungen, zu verwendeten Konzentrationen, legalen Anwendungsgebieten und gesetzlichen Höchstgrenzen. Sie erfahren nicht nur, warum Chlordioxid und MMS gesundheitsgefährdend sind, sondern auch, wie sich unseriöse Geschäftemacher daran eine goldene Nase verdienen.

 

 

MMS und CDL: Jetzt wird es chemisch.

 

CDL ist die Abkürzung für Chlordioxid-Lösung. Im Englischen wird die Kurzform zu CDS, also Chlorine dioxide solution. MMS wiederum steht für Miracle Mineral Supplement, Master Mineral Solution oder Miracle Mineral Solution und ist ein Zweikomponentensystem aus Natriumchlorit und einer Säure. Mischt man beides, entsteht Chlordioxid, aber auch Natriumchlorat.

 

Beworben werden MMS und CDL als Heilmittel gegen alle möglichen Erkrankungen, egal ob Krebs, Alzheimer oder AIDS. Mit der Corona-Pandemie erlebten die Substanzen eine Renaissance als mutmaßlicher Schutz oder Heilmittel gegen das Virus SARS-CoV-2. Wissenschaftlich bewiesen ist bislang keines der Heilversprechen, weder MMS noch CDL sind in Deutschland als Arzneimittel zugelassen.

 

Chlordioxid, Natriumchlorit und -chlorat (siehe Abb. 1) sind starke Oxidationsmittel. Beim Chlordioxid ist der Grund dafür ein freies und deshalb reaktionsfreudiges Elektron. Kommt die Chemikalie in Kontakt mit anderen Molekülen, die – vereinfacht gesagt – ihre Elektronen nicht so festhalten können wie Chlordioxid, entreißt es ihnen diese. In der Regel zerstört Chlordioxid damit diese Moleküle. Dabei ist es irrelevant, ob sie in der Zellwand eines krankmachenden Bakteriums sitzen, zu einem Protein auf der Oberfläche eines Virus gehören oder in der Membran einer menschlichen Schleimhautzelle eingebettet sind. Denn Oxidationsmittel oxidieren nicht selektiv, sie unterscheiden nicht zwischen „gut“ und „böse“.

 

In Lösung gehen die drei Verbindungen ineinander über: Chlordioxid wird zu Natriumchlorit wird zu Natriumchlorat und andersherum. Ein:e ausgebildete:r Chemiker:in kann diese Reaktionen einschätzen und steuern.

 

Strukturformeln von Chlordioxid, Natriumchlorit und Natriumchlorat. Die Verbindungen bestehen aus Chlor (Cl), Sauerstoff (O) und Natrium (Na); das Symbol – stellt zwei Elektronen dar, = entsprechend vier; + und -, die rot umkreist sind, sind Partialladungen. Zeichnung: MedWatch/Sigrid März

 

 

Chlordioxid

 

chemische Summenformel: ClO2

Chlordioxid ist ein gelbgrünes bis orangefarbenes Gas mit scharfem, chlorähnlichem Geruch. Es ist instabil, weshalb es ab einer Konzentration von zehn Prozent explodieren kann, vor allem wenn es erwärmt oder geschüttelt wird. Dann zerfällt es schlagartig zu ebenfalls giftigem Chlorgas und Wasser.

 

Menschen können Chlordioxid ab einer Luftkonzentration von 0,1 Parts per Million (ppm) riechen. Bereits ab 0,3 ppm reizt das Gas Augen und Schleimhäute in Mund und Nase. Ab 5 ppm – also fünf ClO2-Teilchen auf 999.995 Teilchen in der Atemluft – gilt das Gas für Menschen als unmittelbar gefährlich.

 

Zum Vergleich: Die menschliche Nase nimmt den stechenden Geruch von Essigessenz – einem bewährten Hausmittel zum Putzen – ab 1 ppm wahr. Ab 50 ppm ist der Geruch für die meisten Menschen unerträglich; ab dieser Konzentration meiden sie Essig also instinktiv. Stark reizend, und damit gesundheitsgefährdend, ist Essig erst ab einer Konzentration in der Atemluft von mehr als 200 ppm. Das ist vierzig Mal so viel wie die gesundheitsgefährdende Konzentration von Chlordioxid und verdeutlicht, wie giftig dieses Gas ist.

 

Chlordioxid lässt sich bis zu einer Konzentration von einem Prozent in Wasser lösen. Je wärmer die Lösung ist, umso weniger Chlordioxid enthält sie. In Studien wurde Ratten eine 0,2-prozentige  Chlordioxid-Lösung eingeflößt. Die Tiere zeigten – je nach verabreichter Menge – leichte Vergiftungserscheinungen bis hin zu schwerwiegenden Verätzungen des Magen-Darm-Trakts.

 

 

Natriumchlorit

 

chemische Summenformel: NaClO2

Natriumchlorit ist ein weißer Feststoff, der reaktionsfreudig ist und andere Verbindungen oxidiert. Nimmt ein Mensch Natriumchlorit zu sich, können – abhängig von der Menge – Übelkeit, Erbrechen sowie Schleimhautreizungen die Folge sein.

 

Im Körper wird Natriumchlorit über den Verdauungstrakt aufgenommen und findet sich dann im Blut wieder. Dort kann es den lebenswichtigen Blutfarbstoff Hämoglobin zu Methämoglobin verändern, das keinen Sauerstoff mehr binden kann. Die Folge ist ein Sauerstoffmangel.

 

 

Natriumchlorat

 

chemische Summenformel: NaClO3

Natriumchlorat ist das Natriumsalz der Chlorsäure und ein reaktiver, oxidierender, weißer Feststoff. Chlorate werden über den Verdauungstrakt aufgenommen. Im Blut schädigen sie Blutzellen, was sich unter anderem durch Übelkeit, Erbrechen und Krämpfe äußert.

 

Bei der Produktion von Chlordioxid zur Trinkwasseraufbereitung entsteht als Nebenprodukt Chlorat. Dessen erlaubter Höchstwert liegt in Lebensmitteln bei 0,00007 Gramm pro Liter.

 

Alle drei Substanzen sind also ätzend und gesundheitsschädigend. Trinken Menschen Lösungen mit diesen Chemikalien, ist das – je nach Konzentration – gefährlich.

 

 

MMS ist eine Wundertüte

 

Häufig verkaufen Händler:innen MMS als Kombination von je einem Fläschchen 25-prozentiger Natriumchlorit-Lösung und 4-prozentiger Salzsäure. Alternativ bieten sie Zitronensäure oder Milchsäure an.

 

Wenn Sie chemische Formeln und harte Fakten suchen, lesen Sie hier weiter. Ansonsten überspringen Sie den Kasten und ziehen direkt weiter zum Fazit.

 


Anwender:innen mischen die beiden MMS-Lösungen zu gleichen Teilen und verdünnen sie dabei automatisch. Im Gemisch befinden sich dann 12,5 Prozent Natriumchlorit und zwei Prozent Salzsäure.

Beim Mischen entstehen knapp drei Prozent gasförmiges Chlordioxid. Da sich nur ein Prozent in Wasser löst, ist unklar, wohin der Rest des Gases verschwindet.

Die chemische Reaktion lautet: 5 NaClO2 + 4 HCl => 4 ClO2 + 5 NaCl + 2 H2O

Das heißt, fünf Moleküle Natriumchlorit reagieren mit vier Molekülen Salzsäure.

Allerdings befindet sich in dem Gemisch etwa fünfmal mehr Natriumchlorit als Salzsäure. Das liegt nicht allein an den unterschiedlichen Massenanteilen, die in Prozent angegeben werden, sondern ebenso an den spezifischen Dichten und molaren Massen beider Stoffe. All diese Werte müssen bei der Reaktion berücksichtigt werden.

Auf vier Moleküle Salzsäure kommen also 20 Moleküle Natriumchlorit. Reagieren die vier Salzsäure-Moleküle nun mit fünf Natriumchlorit-Molekülen, wie in der Reaktionsgleichung gezeigt, verbleiben 15 Moleküle Natriumchlorit in der Lösung.


 

Kurzum: Die MMS-Fläschchen enthalten mehr Natriumchlorit als für die chemische Reaktion nötig. Gut neun Prozent der Chemikalie sind deshalb auch nach dem Mischen nicht zu Chlordioxid umgesetzt. Dieses Natriumchlorit trinken die Anwender:innen anschließend mit, was zu den zuvor beschriebenen Komplikationen führen kann. Außerdem kann nicht umgesetztes Natriumchlorit mit der Magensäure im Körper weiter zu Chlordioxid reagieren. Da nun die Säure die Reaktion nicht mehr limitiert, lässt sich kaum kontrollieren, wie viel Chlordioxid dabei entsteht.

 

Diese „Wundertüte“ aus Chlordioxid und Natriumchlorit kann zum Beispiel nützliche Bakterien der Darmflora und die Darmschleimhaut unwiederbringlich schädigen.

 

 

Ein Problem am Chlordioxid-Wunder: Die Dosierung

 

MMS und CDL sind keine zugelassenen Arzneimittel. Beim Zulassungsverfahren prüft das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), inwiefern ein Arzneimittel nützlich und – vor allem auch – ungefährlich ist. Bislang gibt es keine Studien, die den Nutzen von MMS und CDL belegen. Online-Plattformen verkaufen die beiden Substanzen deshalb nicht als Heilmittel, sondern zur Trinkwasseraufbereitung oder als Desinfektionsmittel. Damit umgehen sie Zulassungsbeschränkungen und klinischen Kontrollen.

 

Die Mittel kommen ohne Beipackzettel bei den Verbraucher:innen an. Dosierungsempfehlungen für den Verzehr geistern stattdessen durchs Internet, werden in Facebook-Gruppen oder auf Seminaren geteilt. Wie vertrauenswürdig sind Verdünnungsangaben wie „fünf Tropfen pro Glas Wasser“? Wie viel ist ein Tropfen? Wie groß ist das Glas? Wie viel Wasser befindet sich im Glas?

 

Verdünnen Konsument:innen die Substanzen stark genug, geschieht ihnen nichts. Bei zu schwacher Verdünnung hingegen drohen Übelkeit, Erbrechen und Durchfall. „Auf einigen Produktetiketten wird behauptet, dass Erbrechen und Durchfall nach der Einnahme des Produkts üblich sind. Es wird sogar behauptet, dass solche Reaktionen ein Beweis dafür sind, dass das Produkt wirkt“, schrieb 2019 die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA in einer Warnung vor dem Verzehr von MMS. Vergiftungserscheinungen werden also in Kauf genommen und als erwünscht hingestellt. Das ist gefährlich, weshalb die FDA diese Aussagen auch ganz klar kommentierte: „Diese Behauptung ist falsch.“

 

 

Giftinformationszentren melden Vergiftungen durch Chlordioxid

 

Trotz alledem vergiften sich immer wieder Menschen, wenn sie Chlordioxid- oder ähnliche Lösungen trinken oder als Einlauf verabreichen. Selbst Todesfälle sind bekannt, MedWatch berichtete. Zwei von sieben angeschriebenen Giftinformationszentren (GIZ) in Deutschland teilten ihre Vergiftungsstatistiken bisher mit MedWatch:

 

Das GIZ-Nord in Göttingen ist für die Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zuständig. Zwischen 2010 und 2020 zählte es 98 Vergiftungen mit Chlordioxid und MMS. Das Giftinformationszentrum der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Erfurt registrierte 52 Vergiftungen zwischen 2011 und 2021. Auffallend ist die Zunahme der Häufigkeit seit 2020.

 

 

Meldungen über Vergiftungsfälle mit Chlordioxid und MMS; Daten-Quelle GGIZ Erfurt;
Diagramm: MedWatch/Sigrid März

 

 

Laut Leiterin des Giftinformationszentrums Dagmar Prasa liegt das an der Corona-Pandemie: „Betroffen sind hauptsächlich Erwachsene. In nur wenigen Fällen wurde eins der Mittel durch die Eltern an ihre Kinder verabreicht“; immerhin allein drei in 2021. Ein möglicher Grund für den Corona-Effekt: Offensiv bewerben CDL- und MMS-Befürworter:innen die Substanzen in Büchern oder Seminaren als Wundermittel gegen Covid-19. Beweise dafür gibt es keine.

 

 

Was Chlordioxid für unseriöse Geschäftemacher attraktiv macht

 

Ein Set MMS aus je einhundert Millilitern Natriumchlorit und Salzsäure geht für mindestens 15 Euro über die virtuelle Ladentheke. Beim Großhändler kosten die Zutaten für einhundert Milliliter 4-prozentige Salzsäure rund 20 Cent, für einhundert Milliliter 25-prozentige Natriumchlorit-Lösung rund einen Euro. Selbst wenn die Hersteller:innen noch Geld in Fläschchen und Etiketten investieren, verdienen sie an jedem Set mehr als 13 Euro.

 

 

Die offizielle Seite: Wo Chlordioxid legal angewendet wird

 

Chlordioxid ist gefährlich und gehört ausschließlich in die Hände ausgebildeter Fachkräfte. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) rät: „Eine Exposition am Arbeitsplatz gegenüber Chlordioxidgas kann bei seiner Herstellung, in der Papier- und Zellstoffbleiche, beim Einfüllen der wässrigen Lösung in Fässer und bei der Verwendung als Sterilisierungsmittel in Krankenhäusern, als Biozid bei der Wasseraufbereitung und als Verbesserungsmittel in Mehl auftreten. Bei der Herstellung und der anschließenden Verwendung des Gases vor Ort ist eine gute Kontrolle der Prozessanlagen wegen der Explosivität des Gases unerlässlich.“

 

Weitere Anwendungsgebiete sind das Bleichen von Leder, Textilien, Fetten und Ölen. Laut Verbraucherzentrale wurde Chlordioxid bis 1957 als Bleichmittel für Mehl verwendet:

 

„Nach Tierversuchen mit schweren Nierenschäden [wurde es]
jedoch verboten. Chlordioxid ist in Europa weder als Lebensmittel
noch für Lebensmittel erlaubt.“

 

Chlordioxid wird zur Trinkwasseraufbereitung genutzt. Um krankmachende Keime zuverlässig abzutöten, empfiehlt der Gesetzgeber eine Chlordioxid-Konzentration von mindestens 0,05 Milligramm pro Liter. Die Höchstwerte liegen bei 0,2 Milligramm pro Liter, also viermal so viel. Das Fenster zwischen minimaler und maximaler Konzentration ist somit klein. Dementsprechend sollten Menschen, die Chlordioxid zur Trinkwasserbehandlung herstellen, gute Chemiekenntnisse haben. Nur so können sie die Grenzwerte einhalten.

 

CDL wird als 0,3-prozentige Lösung verkauft, damit liegt sie 10.000-fach über dem gesetzlich zugelassenen Höchstwert von 0,2 Milligramm pro Liter [Anmerk. der Redaktion: in einer früheren Version stand hier: damit liegt sie über dem gesetzlich zugelassenen Höchstwert von 0,2 Prozent; wir haben das korrigiert]. In selbst angemischtem MMS ist die Chlordioxid-Konzentration sogar mehr als fünfmal so hoch. Damit steigt die Gefahr einer Verätzung, wenn die Lösungen nicht ausreichend verdünnt werden.

 

Allerdings setzen nicht alle Wasserversorger Chlordioxid pauschal ein. „Zur Behandlung des Trinkwassers würde es ausschließlich auf Anweisung und in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt eingesetzt, etwa im Falle einer Verunreinigung. Sollte der Einsatz von Chlordioxid erforderlich werden, erfolgt in jedem Fall eine öffentliche Information an die Verbraucher:innen via Rundfunk und Presse“, schreibt zum Beispiel Lisa Schmees von den Stadtwerken Münster auf MedWatch-Nachfrage.

 

Natriumchlorit und Chlordioxid können Bestandteil von Zahnbleichmitteln sein. Eine Übersichtsstudie aus dem Jahr 2013 hat verschiedene bleichende Substanzen verglichen. Die Autoren schreiben, dass Chlordioxid als „sicherere“ Alternative zu Wasserstoffperoxid angepriesen würde, weil damit rechtliche Einschränkungen umgangen werden könnten. Sicher ist Chlordioxid aber nicht, lautet das Studien-Fazit:

 

„In Wahrheit sind diese Chlordioxid-Produkte schädlicher, da es
kaum oder gar keine Sicherheitsstudien gibt […].“

 

Und weiter: „Es hat sich gezeigt, dass Chlordioxid in einer Konzentration von 0,5 Prozent, das 20 Minuten lang auf die Zähne aufgetragen wird, den Zahnschmelz ablöst, den Glanz des Zahnschmelzes verringert und die Zähne empfindlich macht.“ Diese Schäden sind laut Studie irreversibel.

 

Interessantes Detail: Die Präparat-Serie „Solumium“ wurde MedWatch von einer Leserin als Beweis präsentiert, dass Zahnärzt:innen Chlordioxid-haltige Zahnbleichmittel nutzen würden. Die Webseite des ungarischen Herstellers zeigt jedoch den Hinweis, dass das Nationale Institut für Pharmazie und Lebensmittelsicherheit (OGYÉI) eine Bewerbung als Medizinprodukt verboten und die Rücknahme der Produkte vom Markt angeordnet habe. Die ungarische Behörde bestätigte MedWatch diese Information auf Nachfrage. Der Grund: Es handele sich nicht um Medizinprodukte, sondern sie seien wegen der angegebenen Wirkweise als „topisches Desinfektionsmittel“ als Arzneimittel einzustufen.

 

Angeblich kann Chlordioxid eingesetzt werden, um Blutkonserven haltbar zu machen. Pressesprecher Stephan Küpper vom DRK-Blutspendedienst West widerspricht gegenüber MedWatch: „In Blutkonserven werden keine Konservierungsmittel eingesetzt, also auch kein Chlordioxid. Alle Stoffe, die in Blutkonserven enthalten sind, sind in den Fach- und Gebrauchsanweisungen angegeben.“ Das sind zum Beispiel Gerinnungshemmer und Stabilisatoren, etwa Zitronensäure, Natriumcitrat und Dextrose.

 

„Konservierungsstoffe sind in Blutkomponenten nicht zugelassen,
damit also selbstverständlich auch kein Chlordioxid.“

 

Das sagt auch Pressesprecherin Susanne Stöcker vom Paul-Ehrlich-Institut, das als Beratungs- und Aufsichtsbehörde für die Sicherheit von biomedizinischen Arzneimitteln zuständig ist.

 

 

Chlordioxid und verwandte Stoffe: Warnungen und Verbote weltweit

 

Viele Länder warnen seit Jahren vor dem Verzehr von MMS und CDL:

  • Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät davon ab, MMS einzunehmen. Zudem stufte das BfArM im Jahr 2015 MMS als zulassungspflichtige Arzneimittel ein, „weil mit der Einnahme schädliche Wirkungen verbunden sind, die über ein vertretbares Maß hinausgehen.“ Eine Zulassung hat MMS aber nie erhalten. Deshalb darf es nicht als Heilmittel verkauft werden. Im Jahr 2019 verurteilte der Bundesgerichtshof einen Händler zu einer Gefängnisstrafe von mehr als drei Jahren – „wegen fahrlässigen Inverkehrbringens von bedenklichen Arzneimitteln“. Er hatte in seinem Online-Shop unter anderem MMS verkauft, MedWatch berichtete damals.
  • Die Schweizerische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte swissmedic warnt „vor der Einnahme des sogenannten Wundermittels ‚Miracle Mineral Supplement‘, kurz MMS, und weiteren ähnlichen Produkten wie Chlordioxid, CDL, CDS, Master Mineral Solution.“
  • In Österreich erklärt das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG): „Produkte, welche die angeführte, behauptete Wirkung von MMS bzw. CDL/CDS erzielen könnten, sind per Definition Arzneimittel und dürfen nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn deren Wirksamkeit und Sicherheit im Rahmen von klinischen Prüfungen belegt und in einem behördlichen Zulassungsverfahren bestätigt worden sind. Für die […] angeführten Chlordioxid-Produkte liegen keinerlei derartige Daten vor. Folglich ist die klinische Wirksamkeit und somit auch die Sicherheit nicht erwiesen und es gibt keine aufrechte Zulassung als Arzneimittel. Für die genannten Produkte bestehen schwere Sicherheitsbedenken.“
  • Die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA erneuerte ihre Warnungen im Hinblick auf die Corona-Pandemie und berichtet von schwerwiegenden Vergiftungserscheinungen nach dem Konsum von Chlordioxidprodukten:
    – Atemstillstand nach einem Sauerstoffmangel (Methämoglobinämie);
    – Vorboten potenziell tödlicher Herzrhythmusstörungen;
    – Lebensbedrohlich niedriger Blutdruck aufgrund von Dehydration;
    – Akutes Leberversagen;
    – Niedrige Blutzellzahlen, da rote Blutkörperchen schneller zerstört wurden, als der Körper sie bilden konnte (hämolytische Anämie), was eine Bluttransfusion erforderlich machte;
    – starkes Erbrechen und
    – schwerer Durchfall.
    Außerdem verwarnte die FDA im Mai 2021 ein Unternehmen, das nicht zugelassene Chlordioxid-Produkte verkaufte, die angeblich gegen Covid-19 helfen sollten, und fügte hinzu: „Die FDA warnt die Verbraucher weiterhin davor, Chlordioxid-Produkte […] zu trinken.“
  • Diesen Warnungen schließt sich die Panamerikanische Gesundheitsorganisation (PAHO) an, die für Nord- und Südamerika zuständig ist.